Rechtsschutzfachberater ARAS
Prinzenallee83-13357-Berlin

 

Unterhalts- und Sorgerecht-Rechtsschutzversicherung

In der Regel sind vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten, wie z. B. Streit um Unterhaltszahlungen oder das Sorgerecht, vom Versicherungsschutz ausgenommen. In einigen Fällen werden jedoch die Erstberatungen bezahlt, während alles darüber hinaus nicht abgedeckt ist. Wenn du dich gegen die Kosten eines Unterhalts- oder Sorgerechtsstreits vor Gericht absichern möchtest, bietet dir die ARAG-Versicherung den Baustein Unterhaltsrechtsschutz an. Der Unterhaltsrechtsschutz unterstützt dich dabei, deine Interessen in Bezug auf gesetzliche Unterhaltspflichten durchzusetzen, einschließlich des Sorgerechtsrechtschutzes. Dies gilt beispielsweise für Unterhaltsansprüche von Kindern, Verwandten oder ehemaligen Partnern. Die Versicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits die Anwalts- und Prozesskosten bis zu 30.000 € pro Rechtsfall. Der Unterhaltsrechtsschutz ist nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz erhältlich.

Die Wartezeit beträgt ein Jahr.

 

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