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Private-Rechtsschutzversicherung

Die Privat- Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Belastungen eines Rechtsstreits schützt. Sie bietet Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich und deckt verschiedene Leistungsarten ab.
Ein wichtiger Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung ist der Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Hierbei werden Streitigkeiten um private Verträge des Alltags oder das Eigentum an beweglichen Sachen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Probleme beim Kauf von Hausrat, Reisemängel, Reparaturmängel, Versicherungsverträge oder Falschberatung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen oder Wertpapieren.

Es ist möglich, folgende Lebensbereiche abzusichern: Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr. Eine Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut, sodass man seinen Versicherungsschutz individuell zusammenstellen kann. Der Vorteil besteht darin, dass man nur für die Leistungen zahlt, die man tatsächlich benötigt.
Allerdings kann es unangenehme Folgen haben, wenn man an der falschen Stelle spart. Nehmen wir an, man hat einen Streit mit seinem Arbeitgeber, aber nur den Verkehrsrechtsschutz versichert. In diesem Fall würden die Kosten des Arbeitsrechtsstreits natürlich nicht übernommen werden.
Die Verträge unterscheiden lediglich zwischen einem Single- oder Familientarif, unabhängig davon, ob man alleine, in einer Partnerschaft, mit Kindern oder als Patchwork-Familie lebt.

Im Single-Tarif sind sowohl du als auch deine minderjährigen und unverheirateten Kinder versichert.

Im Familientarif sind zusätzlich alle im Haushalt lebenden und gemeldeten Familienmitglieder, einschließlich verwandter oder verschwägerter Personen, versichert. Kinder, einschließlich erwachsener volljähriger Kinder, bleiben versichert, solange sie sich in ihrer Berufsausbildung befinden (d.h. bis sie ihr erstes eigenes Geld verdienen). Bleiben diese unverheirateten Kinder weiterhin zu Hause wohnen (amtlich gemeldet), sind sie im Familientarif mitversichert, da sie als verwandte Personen gelten.

Die verschiedenen Bausteine der Rechtsschutzversicherung bieten unter anderem folgende abgedeckte Leistungen:

  • Privat-Rechtsschutz:
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz:
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Immobilien-Rechtsschutz:
  • Rechtsschutz für Haus und Wohnung
  • Verkehrs-Rechtsschutz:
  • Rechtsschutz im Bereich Verkehr

Die freie Anwaltswahl ist bei den meisten Versicherern gewährleistet, und eine telefonische Erstberatung ist in der Regel enthalten. Die Hotline ist normalerweise rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch Mediationsdienste an, um Konflikte ohne Anwalt und Gericht zu lösen. Geldstrafen und Bußgelder werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Rechtsstreitigkeiten durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Zum Beispiel besteht in der Regel kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheidungen, erbrechtlichen Auseinandersetzungen, Hausbau, Kauf oder Verkauf von Baugrundstücken und Baufinanzierungen, spekulativen Kapitalanlagen, Spiel- und Wettverträgen sowie bestimmten Streitigkeiten im Bereich von Geldanlagen, bei denen eine fehlerhafte Beratung vorliegt. Vorvertragliche Streitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, sind in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert. Es ist wichtig zu beachten, dass es Wartezeiten gibt. Bei einigen Leistungsarten, wie dem Berufsrechtsschutz und dem Immobilienrechtsschutz, beträgt die Wartezeit drei Monate. Das bedeutet, dass zwischen dem Versicherungsbeginn und dem rechtsauslösenden Ereignis mindestens drei Monate liegen müssen. Die Selbstbeteiligung kann in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Die Selbstbeteiligung bezieht sich auf den Betrag, den man im Schadenfall als Eigenbeteiligung selbst tragen muss. Zum Beispiel: Wenn du eine Anwaltsrechnung über 1.000 Euro erhältst und eine vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro hast, würde die Versicherung 850 Euro zahlen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, bei der die vollen Kosten übernommen werden.

 
 
 
 
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