Rechtsschutzfachberater ARAS
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Erb-Rechtsschutz

Die Erb-Rechtsschutzversicherung schützt euch, wenn ihr mit Miterben vor einem deutschen Gericht um euren Anteil streiten oder nach einem Erbfall ein Testament anfechten müsst.
Jedoch ist nicht automatisch bei jeder privaten Rechtsschutzversicherung der Erbrechtsschutz enthalten. Es gibt zurzeit nur wenige Versicherer, die diese Leistung versichern.
Solltet Ihr einen Rechtsstreit um das Erbe eines Angehörigen befürchten und euch davor schützen wollen, braucht ihr die ARAG Private Rechtsschutz Versicherung mit Premium-Leistungen.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ist darin inklusive:
Lasst euch beraten, bevor ihr eine Erbschaft – zum Beispiel mit Schulden – annehmt.
Auch wenn in vielen Fällen eine anwaltliche Erstberatung ausreicht, lohnt es sich, die umfassende Variante auszuwählen, denn die Premium-Variante bietet für die gerichtliche Auseinander­setzung bei erbrechtlichen Angelegenheiten Kostenschutz.
Die Versicherungssumme beträgt 10.000 Euro pro Vertragsdauer.
Mit dem Erbrechtsschutz sind folgende Punkte abgesichert.

  • Außergerichtliche Beratung und Betreuung durch einen Anwalt

  • Kosten eines Mediators

  • Die Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich Erbrechtsschutz bis zur Höchstsumme 10.000 Euro

  • Die Wartezeit beträgt 12 Monate


Vor Abschluss einer solchen Versicherung solltet Ihr darauf achten, dass noch kein Versicherungsfall vorliegt. Der Erblasser muss noch am Leben sein und es darf noch kein Streitfall vorliegen. Hintergrund dabei ist die Wartezeit von 12 Monaten. Kümmert euch daher frühzeitig um euren Erb-Versicherungsschutz.

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