Rechtsschutz im beruflichen Bereich
Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung kannst du immer sicher sein, dass wir dir bei Streitigkeiten mit deinem Arbeitgeber oder Dienstherrn zur Seite stehen. Wir bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch kompetenten Rat.
Je nach gewähltem Tarif übernehmen wir mindestens die folgenden Kosten:
- Kostenlose telefonische Rechtsberatung
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Gutachterkosten
- Kosten für Zeugen
Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, können langwierig und teuer sein. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Entscheidung erst in zweiter Instanz getroffen wird. Bereits vorher fallen Kosten an, und zwar von beiden Seiten. Vor dem Arbeitsgericht muss jeder seine eigenen Kosten tragen, unabhängig vom Ausgang der Entscheidung.
Unsere Versicherung leistet Unterstützung in folgenden Fällen:
- Anfechtung einer Kündigung
- Fehlerhaftes Arbeitszeugnis
- Nichtzahlung des Gehalts/Lohns
- Streit um die Betriebsrente
- Falsche Gehaltseinstufung
- Mobbing, Diskriminierung
Unser Tipp:
Wenn du deine Beiträge senken möchtest, hast du die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Im Schadensfall übernimmst du den Selbstbehalt, während wir die restlichen Kosten tragen. Die Selbstbeteiligung sollte angemessen sein und für dich problemlos zahlbar sein. Dies lohnt sich besonders, wenn du die Versicherung selten in Anspruch nehmen musst.
Das Arbeitsrecht in Deutschland kann wie folgt unterteilt werden:
- Individual-Arbeitsrecht (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Kollektives Arbeitsrecht (Beziehungen zwischen Gewerkschaften/Betriebsräten und Arbeitgebern)
- Die Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel nur Kosten im Bereich des Individual-Arbeitsrechts ab. Bei der ARAG werden auch Kosten im kollektiven Arbeitsrecht übernommen, siehe Selbstständigen-Rechtsschutz. Die Wartezeit für die Arbeitsrechtsschutzversicherung beträgt in der Regel 3 Monate. Streitigkeiten, die vor oder während der Wartezeit entstehen, sind nicht abgedeckt.
Für Unternehmen und Selbstständige bietet die Firmenrechtsschutzversicherung finanzielle Sicherheit bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Arbeitgeber-Rechtsschutz deckt Bereiche ab, die mit der gewerblichen Tätigkeit einhergehen.
Im arbeitsrechtlichen Konflikt können Themen wie Abmahnung, Kündigung oder Ansprüche auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld relevant sein. Das Konfliktpotenzial ist für Selbstständige oft höher als für Angestellte.
Die ARAG übernimmt auch Kosten im kollektiven Arbeitsrecht.
In der Regel sind in einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung folgende Bereiche abgedeckt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- usw.
Die Firmenrechtsschutzversicherung kann um Bausteine wie Gewerbeimmobilien und Firmenfahrzeuge erweitert werden.